Mein kritischer Blick auf die AfD
In Deutschland nehmen Parteien eine wichtige Rolle im demokratischen Prozess ein und tragen eine zentrale Verantwortung für die politische Willensbildung. Dementsprechend hat der Gesetzgeber den Parteien mit Artikel 21 des Grundgesetzes einen hohen Schutzstatus eingeräumt. Dort wird auch klar geregelt, welche Bedingungen für eine Verfassungswidrigkeit von Parteien gegeben sein müssen. Ein Parteiverbot ist möglich, wenn Parteien oder ihre Anhänger danach streben, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft.
Der Verfassungsschutz stellt in seinem Bericht 2023 zwar fest, dass „nicht alle Parteimitglieder als Anhänger extremistischer Strömungen betrachtet werden können“, jedoch würden Parteitage die bereits im Vorjahr festgestellte „Stärkung der extremistischen Strömungen innerhalb der Partei bestätigen“. Das extremistische Personenpotenzial liege bei etwa 11.000 Personen. In Verlautbarungen der AfD und ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten komme vielfach ein völkisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis zum Ausdruck, das im Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes stehe. Darüber hinaus konnte der Verfassungsschutz fremden- und muslimfeindliche Positionen in Beiträgen ausmachen. Wobei die beiden Punkte nur einen kleinen Teil der Feststellungen des Verfassungsschutzes benennen.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt im Jahr 2022 die Einstufung der AfD als Verdachtsfall. Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei. Die Einschätzung des BfV beruhe auf einer nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung.
Im Bundestag ist es weit überwiegend die AfD, deren Abgeordnete sich durch ungebührliches Verhalten Ordnungsrufe der Präsidentin einhandeln. Im Jahr 2023 gab es 51 Ordnungsrufe, davon 31 an Mitglieder der AfD-Fraktion (Süddeutsche Zeitung vom 21.01.2024).
Demokratisch gewählt worden zu sein, muss nicht identisch sein mit demokratischer Gesinnung. Die AfD fällt im Bundestag damit auf, dass sie Abgeordnete anderer Fraktionen verunglimpft und kaum inhaltlich, geschweige denn konzeptionell arbeitet.
Mein Fazit: Von der AfD geht eine Gefahr für unsere Demokratie in Deutschland aus. Sie vergiftet das politische und gesellschaftliche Klima, betreibt Hass und Hetze. Aus diesen Gründen unterstütze ich im Grundsatz ein Verbotsverfahren. Jedoch sollte ein Verbotsverfahren erst dann eingeleitet werden, wenn man den Optimismus dafür hat, das Verfahren erfolgreich abzuschließen, ansonsten könnte ein Scheitern eine Art des „demokratischen Gütesiegels“ für die AfD bedeuten. Ich habe aufgenommen, dass man faktisch nur einen Versuch frei hat, eine Partei verbieten zu lassen. Die Hürden dafür sind extrem hoch. Zudem würde das Verfahren vermutlich mehrere Jahre beanspruchen. Die Beweislage ist eher dünn, da einzelne Äußerungen von AfD-Mitgliedern nicht entscheidend sind, wenn diese nicht für die Organisation sprechen können.
Erfolgversprechender als ein direkter Parteiverbotsantrag könnte also (zunächst) die Einleitung eines Prüfverfahrens sein, um weitere Erkenntnisse zusammenzutragen. Ein solcher Antrag wird gerade entwickelt. Ich unterstütze diese zweistufige Herangehensweise über ein Prüfverfahren, um dann bei ausreichender Beweislast ein Parteiverbotsantrag zu stellen. Gemeinsam mit Abgeordneten, wie Renate Künast, Irene Mihalic und Lukas Benner arbeite ich daran.
Hier mehr dazu, wie ich mich bereits mit der AfD auseinandergesetzt habe: https://www.matthias-gastel.de/zum-thema/afd/
Text: Matthias Gastel MdB