Wir sind uns einig: Gewalt darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Das Recht auf Schutz und ein selbst bestimmtes Leben muss für jede Frau gewährleistet sein! Dafür hat die Landesregierung nun den Entwurf das Gewalthilfeausführungsgesetz beschlossen, den wir nun im Landtag beraten.
Damit schaffen wir eine Grundlage für eine verlässliche öffentliche Finanzierung des Hilfesystems. Die dafür vorgesehenen Landesmittel sollen von rund 16 Millionen Euro im Jahr 2026 auf rund 55 Millionen Euro im Jahr 2027 steigen. Zudem soll mit dem gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene öffentliche Finanzierung die bisherige Freiwilligkeit der Finanzierung von Schutz- und Beratungsangeboten überwunden werden. Das ist besonders in Zeiten von angespannten (kommunalen) Haushalten und Sparzwängen wichtig, denn Finanzierungslücken dürfen in diesem Bereich keine entstehen.
Auch der weitere Ausbau des Hilfesystems ist wichtig. Die dafür vorgesehene Entwicklungsplanung ist gemeinsam mit den Kommunen und den Fachpersonen des Hilfesystems vorgesehen, um die Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Wir teilen das Ziel, ein flächendeckendes, niedrigschwelliges und langfristig verlässlich finanziertes Hilfesystem sicherzustellen. Dieses soll sich bis 2032 verlässlich weiterentwickeln. Entscheidend wird sein, dass die gesetzlichen Regelungen in der Praxis tatsächlich zu einem wirksamen Schutz für betroffene Frauen und ihre Kinder führen und gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder schnell und kostenlos Zugang zu Schutzunterkünften und Fachberatungsangeboten finden.
Den vollständigen Gesetzentwurf des „Gewalthilfeausführungsgesetz – GewHAG“ findet ihr bei Interesse hier (Hyperlink zu Dokument).
Text: Andrea Lindlohr MdL und Clara Schweizer MdL