Das Bauen in Baden-Württemberg soll schneller und einfacher werden. Dazu hat das Landeskabinett vor Weihnachten zahlreiche Änderungen der Landesbauordnung (LBO) beschlossen, die nun im Landtag beraten werden. Die Änderungen sind besonders wichtig um unseren Gebäudebestand besser nutzen zu können.
Die LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ gliedert sich in zwei Bereiche:
Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung. Die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen soll bauordnungsrechtlich verfahrensfrei gestellt werden.
Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. So sollen künftig Nutzungsänderungen und bauliche Änderungen im Gebäude, Aufstockungen und Dachgeschoss-Ausbauten zu keinen höheren Anforderungen beim Brandschutz für den bestehenden Gebäudeteil führen. Dies war bisher häufig ein Hindernis in der Nutzung unserer Bestandsgebäude.
Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Vereinfachung beim Errichten von Ladestationen, der Abstandsregelung, sowie die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung. Die Reform wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Ziel der Landesregierung ist es, dass die Reform noch in der ersten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten kann.
Die geplante LBO-Reform „Schnelleres Bauen“ ist bereits die vierte LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. Hintergrund hier: www.mlw.baden-wuerttemberg.de/lbo-reform
Text: Andrea Lindlohr MdL