Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten belasten Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung, indem sie die an anderer Stelle benötigte finanziellen und personellen Ressourcen binden. Das neue Effizienzgesetz schafft diese Pflichten am 1. Januar 2028 grundsätzlich ab. Durch eine Rechtsverordnung können einzelne Berichtspflichten davon ausgenommen werden.
Wir hatten versprochen, dieses für die Wirtschaft so wichtige Gesetz noch vor der Sommerpause ins Kabinett zu bringen. Und wir haben Wort gehalten: Wir haben den Gesetzesentwurf ins Kabinett eingebracht und das Effizienzgesetz ist zur Anhörung freigegeben! Bürger*innen und gesellschaftliche Akteure können sich jetzt digital über das offizielle Beteiligungsportal (Effizienzgesetz: Beteiligungsportal Baden-Württemberg) zum geplanten Gesetzestext äußern. Dort ist eine Kommentierung bis zum 9. September 2026 möglich.
Der Schritt, alle Berichts- und Aufbewahrungspflichten erst einmal außer Kraft zu setzen und dann – natürlich unter Beteiligung der Fraktion – zu entscheiden, welche Berichte noch in die Zeit passen, mag radikal erscheinen. Wir drehen damit die bisherige Logik um – nicht die Abschaffung von Regeln muss begründet werden, sondern warum sie behalten werden sollten. So kommen wir beim Thema Bürokratieabbau nach vorne!
Text: Andrea Lindlohr MdL, Andreas Schwarz MdL, Clara Schweizer MdL