Spenden für unsere 3 Wahlkreise
Unsere politische Arbeit kostet Geld: für Veranstaltungen, für Informationsmaterial und für den Wahlkampf. Damit treiben wir unsere politischen Ziele voran: Energiewende, Verkehrswende, grünes Wirtschaften, gute Bildung und eine weltoffene Gesellschaft. Und zwar vor Ort in den verschiedenen Wahlkreisen.
Wenn Sie uns unterstützen wollen, sind wir für jede Spende dankbar!
Spende für Wahlkreis Esslingen:
Wahlkreis Esslingen LTW 2026 | Spende für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Esslingen
Spende für Wahlkreis Kirchheim:
Wahlkreis Kirchheim LTW 2026 | Spende für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Esslingen
Spende für Wahlkreis Nürtingen:
Wahlkreis Nürtingen LTW 2026 | Spende für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Esslingen
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden
Mit dem Jahressteuergesetz 2025 wurde die steuerliche Begünstigung von Parteispenden deutlich ausgeweitet.
Die wesentliche Änderung:
Die Höchstgrenzen für steuerlich begünstigte Parteispenden werden verdoppelt.
Konkret gilt künftig: Parteispenden mindern die zu zahlende Einkommensteuer bis zu einem
Betrag von 3.300 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 6.600 Euro bei Zusammenveranlagung um 50 % des gespendeten Betrags.
Bei darüber hinausgehenden Spenden richtet sich die steuerliche Entlastung nach dem individuellen Steuersatz. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
ist im Einkommensteuergesetz in § 34g sowie § 10b Abs. 2 EStG geregelt.
Für zusammenveranlagte Ehepaare hat sich sich der insgesamt abzugsfähige Spendenbetrag beispielsweise von bislang 6.600 Euro auf künftig 13.200 Euro erhöht.
Inkrafttreten:
Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026. Damit profitieren alle Parteispenden, die ab diesem Datum eingehen, von den erweiterten steuerlichen Vorteilen.
Privatspenden
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.