Spenden für unsere 3 Wahlkreise
Unsere politische Arbeit kostet Geld: für Veranstaltungen, für Informationsmaterial und für den Wahlkampf. Damit treiben wir unsere politischen Ziele voran: Energiewende, Verkehrswende, grünes Wirtschaften, gute Bildung und eine weltoffene Gesellschaft. Und zwar vor Ort in den verschiedenen Wahlkreisen.
Wenn Sie uns unterstützen wollen, sind wir für jede Spende dankbar!
Spende für Wahlkreis Esslingen:
Wahlkreis Esslingen LTW 2026 | Spende für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Esslingen
Spende für Wahlkreis Kirchheim:
Wahlkreis Kirchheim LTW 2026 | Spende für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Esslingen
Spende für Wahlkreis Nürtingen:
Wahlkreis Nürtingen LTW 2026 | Spende für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Esslingen
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen (= Privatspenden) beschränkt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Dass heißt man bekommt in der Regel die Hälfte vom Finanzamt zurückerstattet!
Privatspenden
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.