Liebe Freundinnen und Freunde,
Andrea und ich wollen euch darüber informieren, dass der Ministerrat in seiner Dezembersitzung entschieden hat, das Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ über den 31.Dezember 2023 hinaus zu verlängern und den Kommunen somit weitere Mittel bei der Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete als Unterstützung anbietet.
Die Anzahl Geflüchteter steigt weiterhin insbesondere infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in Baden-Württemberg weiter an. Damit einher geht unter anderem die Notwendigkeit, den schutzsuchenden Menschen adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund hatte sich das Land dazu entschieden, das eigenständige Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ auf den Weg zu bringen.
Ziel des Förderprogramms ist es, die Unterbringung von Geflüchteten in den Städten und Gemeinden Baden-Württembergs im Rahmen einer Förderung von investiven Maßnahmen zur Schaffung von neuem Wohnraum für die sog. Anschlussunterbringung in Form von Zuschüssen zu unterstützen.
Antragsberechtigte der Zuschussförderung sind die Gemeinden Baden-Württembergs. Hierdurch kann der erforderliche gemeindliche Einfluss auf das Geschehen sichergestellt werden. Förderfähig sind weiterhin:
- Neuer Wohnraum durch Neubau oder Umbau
- Erwerb von bis zu vier Jahren altem Wohnraum
- Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen
Das aktuelle Förderprogramm ist bis zum 31.12.2023 befristet. Da in Anbetracht des anhaltenden Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Herkunftsländern auch weiterhin Bedarf an neuem Wohnraum zur kommunalen Anschlussunterbringung besteht, soll das Programm bis 31.12.2024 fortgeführt werden, längstens allerdings bis zur vollständigen Inanspruchnahme der für das Programm insgesamt zur Verfügung stehenden Gelder. Von daher raten wir zu einer raschen Antragstellung. Federführend ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str. 4, 70174 Stuttgart.
Andrea Lindlohr MdL und Andreas Schwarz MdL