Was drei der früheren Regierungskoalitionen leider nicht gelungen war, ist den drei "Ampel"-Koalitionsfraktionen nun geglückt: Eine Reform des Bundestags-Wahlrechts, mit der das Parlament auf jeden Fall kleiner wird. Aktuell besteht der Bundestag aus 736 Abgeordneten - das ist fast ein Viertel mehr als die derzeitige gesetzliche Sollgröße von 598. Der Gesetzentwurf sieht für den Bundestag künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen vor, also über 100 Abgeordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig schaffen wir Überhang- und Ausgleichsmandate ab. So können wir garantieren, dass der Deutsche Bundestag nicht weiter anwächst. Auch die sogenannte Grundmandatsklausel wird gestrichen. Nach dieser ziehen Parteien auch dann in Fraktionsstärke in den Bundestag ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Die 299 Wahlkreise bleiben wie bisher erhalten, also auch die Wahlkreise Esslingen und Nürtingen. Mit der Wahlrechtsreform setzen wir den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um. Wir hatten als "Ampel" die Opposition eng eingebunden. In der Unionsfraktion hatte es durchaus Sympathie für die Reform gegeben. Nicht aber bei der CSU, die stark vom bisherigen Wahlsystem profitiert hat. Es war auch die CSU, die in früheren Regierungskoalitionen eine Reform verhindert hatte. Somit ist es uns leider nicht gelungen, die Wahlrechtsreform mit Unterstützung aller demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Die Reform hat ein gerechtes Wahlrecht zum Ziel. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien und nicht nur auf diejenigen Parteien mit Überhangsmandaten - also auch auf uns selbst.
Text: Matthias Gastel MdB, Sebastian Schäfer MdB