Mit der Einrichtung des Sondervermögens wurden vor knapp einem Jahr zusätzliche Investitionen des Bundes in die Infrastruktur in Höhe von 400 Milliarden Euro ermöglicht. Doch die Koalition aus CDU/CSU und SPD möchte nicht in Brücken, Straßen und Schienenwege investieren und zeigt auch an der Auflösung von überlasteten Bahnstrecken wenig Interesse. Sie trickst lieber, um Klientelgeschenke zu finanzieren. Das geht so: Haushaltsansätze werden reduziert oder gar auf null gesetzt und dann durch schuldenfinanzierte Mittel ersetzt. So lassen sich Mütterrente, Wiedereinführung von Agrardiesel-Subvention, niedrigere Gastro-Steuer und höhere Pendlerpauschale finanzieren. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wird so nicht gestärkt. Wachstumschancen durch höhere Staatsinvestitionen in eine funktionierende Infrastruktur werden verspielt. Honoriert wird diese zukunftsvergessene Unart von Politik zum Glück nicht, wie die politische Stimmung im Land zeigt.
Die Auswirkungen dieser Tricksereien sind fatal, wie ich am Beispiel der Bahn aufzeige: Die Haushaltsmittel für Ersatzinvestitionen (beispielsweise für die Erneuerung von Bahnsteigen, Oberleitungen, aber auch die Korridorsanierungen) wurden im Haushalt auf null gesetzt. Die Finanzierung erfolgt über Schulden. Doch was geschieht nach dem Auslaufen des Sondervermögens? Dann wird Deutschland einen zusätzlichen, hohen zweistelligen Milliardenbetrag für Zins und Tilgung aufwenden müssen. Das wird den Bundeshaushalt stark belasten. Wie sollen dann 10, 12 oder vielleicht auch 15 Milliarden für die Daueraufgabe der Finanzierung des Erhalts der Bahnanlagen wieder im regulären Haushalt finanziert werden können? Diese Politik ist nicht zu Ende gedacht.
Die Auswirkungen der jetzigen Haushaltspolitik wirkt sich aber bereits heute negativ aus: Im Jahr 2026 wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kein einziges baureifes Neubauprojekt der Bahn finanziert werden können. Fünf baureife Projekte harren auf das Startsignal, werden es aber nicht bekommen. Darunter befindet sich der stark überlastete Bahnknoten Mannheim. Der Baufinanzierungsvertrag müsste unterzeichnet werden, damit der Bau starten kann. Stattdessen drohen jahrelange Verzögerungen – und die Züge bleiben unpünktlich. Noch nicht einmal die kleinen und mittleren Maßnahmen, mit deren Umsetzung unter der „Ampel“ begonnen wurde, sind ausfinanziert. Dabei geht es um zusätzlich Blocksignale und Überholgleise, um die Kapazität im Netz schnell zu erhöhen und einen Beitrag zur Pünktlichkeit zu leisten.
Die massive Ausweitung der Staatsverschuldung ohne einen Nutzen in Form intakter Infrastruktur und Wirtschaftswachstum ist ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht. Der übliche Weg der Opposition, eine Normenkontrollklage, ist uns mangels des erforderlichen Quorums von 25 Prozent leider verwehrt. Doch zwei von uns beauftragte Rechtsgutachten haben uns doppelt bestärkt: Das Vorgehen der Koalition könnte verfassungswidrig sein und eine Verfassungsbeschwerde könnte eine Option sein. Dabei handelt es sich um persönliche Klagen von Bürgerinnen und Bürgern. Sie können die hohen Schulden ohne echten Mehrwert (intakte Infrastruktur, Klimaschutz) vor dem höchsten Gericht beanstanden. Auf keinen Fall dürfen wir CDU/CSU und SPD diese unverantwortlich zukunftsvergessene Politik durchgehen lassen!
Text: Matthias Gastel MdB
Foto: Stefan Kaminski