Liebe Freundinnen und Freunde,
der Landtag von Baden-Württemberg hat Anfang Oktober das Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise (Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz – KommRegBefrG) beschlossen.
Mit dem Gesetz ist der Vorschlag des Landkreistags Baden-Württemberg im Rahmen der Entlastungsallianz aufgegriffen worden, nach dem Vorbild der Standarderprobungsgesetze in anderen Ländern ein Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz zu schaffen, um in der kommunalen Praxis fortlaufend systematische Entlastungspotenziale identifizieren und überprüfen sowie – über die avisierte Laufzeit der Entlastungsallianz hinaus – entsprechende Deregulierungs- und Entlastungsvorschläge unterbreiten zu können.
Ziel des Gesetzes ist es, den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit zu geben, neue Formen der Aufgabenerledigung und des Aufgabenverzichts zu erproben, ohne dass dabei die Erreichung gesetzlicher Ziele gefährdet wird. Dafür sollen zunächst im Einzelfall neue Lösungen in der Praxis erprobt werden können, um diese dann nach Auswertung der Erprobung bei Bedarf durch Anpassung beziehungsweise Abschaffung der entsprechenden Regelungen landesweit und dauerhaft umsetzen zu können. Ein weiterer Zweck des Gesetzes ist es, im Rahmen der Vorbereitung auf die Folgen der demografischen Entwicklung und des damit einhergehenden Fachkräftemangels die Möglichkeit neuer Wege bei der Aufgabenerfüllung ausprobieren zu können. Zu diesem Zweck werden für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von Rechtsvorschriften des Landes zugelassen, um den Gemeinden und Landkreisen die Erprobung neuer Lösungen bei der Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit zu ermöglichen und um zu testen, ob damit Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger für die Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungen gestaltet werden können.
Meines Erachtens stellt das soeben beschlossene Gesetz einen wirksamen Beitrag zur Stärkung der Kommunen auf der einen Seite und zur Entlastung der Kommunen von bürokratischen Vorgaben auf der anderen Seite.
Text: Büro Andreas Schwarz MdL