Das Startchancen-Programm zwischen Bund und Ländern für die Jahre 2024 bis 2034 kann starten. Wir betrachten das Programm als einen Meilenstein! Nach Baden-Württemberg fließen pro Programmjahr etwa 134 Millionen Euro (nicht nach Königsteiner Schlüssel, sondern nach sozialen Kriterien), die auf 540 Schulen verteilt werden.
Die Länder haben sich jeweils mit derselben Summe zu beteiligen. Damit stehen in den kommenden zehn Jahren insgesamt je 1,3 Milliarden Euro aus Bundes- sowie Landesmittel zur Verfügung. Die Programmmittel verteilen sich auf drei Säulen: zeitgemäße und förderliche Lernumgebung, Schul- und Unterrichtsentwicklung und Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams.
Das Startchancen-Programm soll zum Schuljahr 2024/25 bundesweit gestaffelt starten. Spätestens zum Schuljahr 2026/2027 müssen alle Startchancen-Schulen in das Programm eingemündet sein. Es richtet sich bundesweit an etwa 4.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen mit sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern.
Die Auswahl der Schulen orientiert sich an wissenschaftsgeleiteten Kriterien. In Baden-Württemberg dient der bereits entwickelte Sozialindex als Orientierung. Dieser Index wird nach sozialen Aspekten vom IBBW Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg entwickelt. Er soll passgenau Einfluss darauf haben, welche Ressourcen eine Schule zum Beispiel für Ausstattung oder Förderung erhält. Vier Indikatoren sollen künftig bestimmen, ob eine Schule besonderen Unterstützungsbedarf hat: der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die Anzahl der Bücher im Haushalt der Schülerinnen und Schüler, die durchschnittliche Kaufkraft pro Einwohner oder Einwohnerin im Schulbezirk sowie der Anteil der Haushalte ohne Schulabschluss. Die Schulen im Land werden somit erstmals ziel- und bedarfsgenau dort gefördert, wo Unterstützung am Nötigsten ist.
In Baden-Württemberg werden im ersten Schritt 135 anhand des Sozialindexes ausgewählte Grundschulen profitieren. Der Bund muss über die für den Start ausgewählten Schulen bis spätestens 1. Juni 2024 informiert werden.
Das Startchancen-Programm soll dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so zu verbessern, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Potentiale frei entfalten können und der Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppelt wird.
Text: Andreas Schwarz MdL