Mit der Neufassung des Landeskatastrophenschutzgesetzes wird der Katastrophenschutz im Land modernisiert und an gesellschaftliche Veränderungen, Klimafolgen und komplexere Schadenslagen angepasst. Kernpunkte sind:
1. Klarere Zuständigkeiten und Aufgabenzuschnitte: Katastrophenschutz ist eine Aufgabe, an der viele Teile der Verwaltung mitwirken müssen und Verantwortung tragen. Die Verantwortlichkeiten und Vorgaben zur Katastrophenschutzplanung werden präzisiert und stellen künftig auf Gefahrenanalysen und Schutzzieldefinitionen ab, die besonders auch vulnerable Gruppen berücksichtigen.
2. Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL): Die Schwelle der AEL wird in die gesamte Gesetzes-Systematik integriert und erlaubt den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte und Ressourcen des Katastrophenschutzes sowie Eingriffsbefugnisse auch unterhalb der Katastrophenschwelle.
3. Stärkung des Ehrenamts: Rechte, Freistellung und Entschädigung der Helfer*innen werden konkretisiert und gestärkt; die Kosten von Care-Arbeit berücksichtigt sowie die nachhaltige Ehrenamtsförderung als Aufgabe des Innenministeriums festgeschrieben. Bei jeder Heranziehung durch die Katastrophenschutzbehörde sind künftig Helfer*innen-Rechte eröffnet, u.a. die Freistellungspflicht für die Arbeitgeber*innen, der Ersatz für den Lohn und die Pflicht zur Teilnahme am Einsatz oder einer anderen dienstlichen Maßnahme.
4. Spontanhelfer*innen: Da diese Gruppe immer wichtiger wird, wurden sie erstmals ins Gesetz aufgenommen, inklusive Absicherung und Pflichten.
5. Klarere Kostenverteilung: Das Land übernimmt künftig immer die Kosten für ehrenamtliche Helfer*innen, erhöht Pauschalen und lagert notwendige Verbrauchsgüter ein. Damit haben die betroffenen Kreise Planungssicherheit.
Text: Andrea Lindlohr MdL und Andreas Schwarz MdL