Weniger Bürokratie und mehr Tempo: Mit den Änderungen im Landesplanungsgesetz (LPIG) soll die Beschleunigung der Verfahren zur Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen und der Verwaltungsverfahren in der Raumverträglichkeitsprüfung erreicht werden.. Mit verbindlichen Fristen sowie einer pauschalen Bekanntgabe statt langwieriger Einzelantworten bei Stellungnahmen werden Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Raumordnungsverfahren künftig deutlich schneller. Auch durch die konsequente Digitalisierung aller Verfahrensschritte wird künftig viel Zeit gespart. So kann sowohl die Landes- als auch die Regionalplanung mit der Geschwindigkeit unserer Zeit Schritt halten. Pläne werden zudem „robust“ und verlässlicher, weil Teilfehler nachträglich korrigiert werden können, ohne das ganze Planungsverfahren zu Fall zu bringen. Die Regionalverbände können mit den Neuerungen effizienter und flexibler planen und so beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien schneller voranbringen.
Weiterführender Link: Schneller planen: Neues Landesplanungsgesetz verabschiedet: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Text: Andreas Schwarz MdL und Andrea Lindlohr MdL