Die nun vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Gebäude-Energiegesetzes ist ein Meilenstein für Versorgung mit erneuerbarer Wärme. Denn sie schafft verlässliche Regelungen für den Heizungsaustausch, um teure Fehlinvestitionen in fossile Energien zu verhindern. Damit werden ab 2024 alle Heizungen, die neu eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit grüner Energie betrieben.
Für die Technik besteht Wahlfreiheit. Es sind unterschiedliche Erfüllungsoptionen, Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen. So werden unterschiedliche Lösungen und Ansätze eröffnet, wie der Umstieg auf erneuerbare Wärme gelingen kann. Der Einbau erneuerbarer Heizungen verringert die Abhängigkeit von fossilen Energien und schützt vor unvorhersehbaren Preissprüngen. Dabei erhalten Bürger*innen und Wirtschaft ausreichend Planungssicherheit. Kurz: Erneuerbare Wärme bringt Sicherheit, Freiheit und Preisstabilität.
Faire Wärme ist sozial ausgewogen und pragmatisch umsetzbar. Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden. Die bereits geltende Regelung für eine Austauschpflicht von 30 Jahren nach Inbetriebnahme bleibt bestehen. Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und Eigentümer*innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern bleiben die aktuellen gesetzlichen Ausnahmen bestehen. Neu ist, dass Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
Faire Wärme sieht Härtefallregelungen für Immobilienbesitzer*innen und Schutzklauseln für Mieter*innen vor. In bestimmten Fällen können Eigentümer*innen sogar komplett von der Pflicht befreit werden, wenn etwa eine unbillige Härte nachgewiesen wird. Dies ist der Fall, wenn die Kosten für den Einbau der neuen Heizung nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Mieter*innen werden vor hohen Betriebskosten (etwa bei mit Biogas betriebenen Gasheizungen oder einer Biomasseheizung) geschützt.
Ein weiterer Baustein für faire Wärme ist die soziale Abfederung durch Förderprogramme. Dafür greifen wir den Immobilienbesitzer*innen mit gezielter finanzieller Unterstützung und klaren, planungssicheren Ausgestaltungsmöglichkeiten unter die Arme. Für den Einbau von mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungen etwa steht allein 2023 ein Fördervolumen von 13 Milliarden Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen hier:
https://www.gruene-bundestag.de/themen/bauen-wohnen-stadtentwicklung/mit-modernen-heizungen-zu-klimafreundlicher-waerme