Im Jahr 2023 wurden in Baden-Württemberg 2.602 neue Sozialwohnungen geschaffen. Das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 2.167) und nahezu doppelt so viele wie noch im Jahr 2019 (1.334). Die deutliche Aufstockung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung durch Bund und Land hat sich auch 2023 ausgezahlt. Zudem konnten 2023 Förderzusagen für den Neubau von insgesamt 2.568 Sozialwohnungen erteilt werden. 784 Familien im Land erhielten darüber hinaus zinsverbilligte Darlehen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, darunter auch der Bestandserwerb.
Im Gegenzug sind im vergangenen Jahr laut den Zahlen, die dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen von den Gemeinden vorliegen, 1.289 Sozialwohnungen im Land aus den Sozialbindungen gefallen – dies ist der Durchschnittswert für die Jahre 2023 bis 2025, basierend auf der letzten Bestandserhebung bei den Kommunen im Jahr 2020. Demnach hat sich 2023 der Gesamtbestand an Sozialwohnungen zum zweiten Mal in Folge weiter erhöht, und zwar laut den vorliegenden Zahlen der Gemeinden um rund 2,5 Prozent auf nunmehr 53.600. Bereits im Jahr davor war der Bestand – erstmals seit fünf Jahren – um 1,4 Prozent wieder leicht gestiegen. Die eingeleitete Trendwende hält also in jedem Fall an, das ist sehr erfreulich!
Auch die Wohnraumförderung wird weiter erhöht: In der vergangenen Legislaturperiode (2016 bis 2021) hatte die grün-schwarze Landesregierung das jährliche Fördervolumen in der sozialen Wohnraumförderung auf rund 250 Millionen Euro aufgestockt. Auch in dieser Legislaturperiode erfolgten und erfolgen sowohl vom Bund als auch vom Land weitere Erhöhungen: Vergangenes Jahr standen für das Landeswohnraumförderprogramm und das „Junge Wohnen“ insgesamt rund 525 Millionen Euro zur Verfügung, für dieses Jahr ist im Haushaltsplan ein Bewilligungsrahmen von rund 551 Millionen Euro vorgesehen.
Bei der Förderung von Sozialmietwohnungen unterstützt der Staat (Bund und Land) die Schaffung sozial gebundenen Mietwohnraums. Im Gegenzug werden die Verfügungsberechtigten verpflichtet, die Miete für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 40 Jahre) deutlich (zwischen 20 und 40 Prozent) unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu halten und die Wohnung ausschließlich an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der Dauer der sozialen Miet- und Belegungsbindungen ab und davon, wie stark die Miete zu reduzieren ist.
Text: Andrea Lindlohr MdL