Der im Landtag beschlossene Nachtragshaushalt 2025/2026 schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes zügig an die Kommunen weitergeleitet werden können. Vorgesehen ist, dass die Steuermehreinnahmen vor allem den Kommunen zu Gute kommen. Die Verteilung des Bundes-Sondervermögens sieht konkret wie folgt aus: Baden-Württemberg erhält 13,1 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Davon gibt das Land zwei Drittel (8,7 Mrd. Euro) direkt an die Kommunen weiter. Das ist der höchste Kommunalanteil aller 16 Bundesländer!
Zur Verwendung der 8,7 Mrd. Euro für die Kommunen: Die Mittel werden pauschal und ohne Zweckbindung ausgezahlt. Kommunen können also frei priorisieren, für was sie die Gelder verwenden wollen (z. B. Kitas, Schulen, ÖPNV, Radwege, Schwimmbäder). Andere Bundesländer machen Vorgaben – Baden-Württemberg vertraut den Kommunen. Stadtkreise erhalten Mittel zweifach (als Stadt und als Kreis). Die Mittel können auch zeitlich flexibel abgerufen werden. Der Abruf ist bis zu drei Monate vor Rechnungsfälligkeit möglich. Und: Es ist keine Vorleistung der Kommunen erforderlich!
Die drei wichtigsten Vorhaben, die das Land mit den verbleibenden 4,4 Milliarden Euro finanzieren wird, sind:
1) 1 Mrd. Euro für Verkehr, davon 700 Mio. Euro für Brücken und Straßen und 300 Mio. Euro für die Schiene (auf grüne Initiative erhöht)
2) 850 Mio. Euro für Hochbaumaßnahmen in Landesliegenschaften (energetische Sanierung)
3) 800 Mio. Euro für Universitätsklinika
Text: Andrea Lindlohr MdL und Andreas Schwarz MdL
Foto: Jürgen Kleih