Lernen Sie die Grünen kennen: am besten vor Ort. Fast alle Veranstaltungen, Versammlungen und Treffen des Kreisverbands und der Ortsverbände sind auch für Nicht-Mitglieder offen. Hören Sie zu, sprechen Sie uns an oder diskutieren Sie mit uns - Sie brauchen keine Berührungsängste haben. Kommen Sie zu einer unseren öffentlichen Veranstaltungen und sprechen Sie uns dort an. Kommen Sie zu einer Kreismitgliederversammlung oder einem Treffen der Ortsverbände. Reden Sie an Infoständen mit uns.
Nehmen Sie Kontakt zu den den Verantwortlichen in den Ortsverbänden auf oder wenden Sie sich ans Kreisbüro.
Bei Bündnis 90/Die Grünen kann sich jede/r so einbringen wie sie/er es möchte: als Gast auf Veranstaltungen und Versammlungen, als Helfer:in im Wahlkampf, mit einem Amt z.B. in einem Vorstand oder auch nur als passives Mitglied.
Wir GRÜNE im Kreisverband Esslingen freuen uns über jede/n, die/der bei uns Mitglied werden möchten und damit unsere Partei ideell, finanziell und mit Ideen und Engagement unterstützen wollen!
Als Parteimitglied hast du alle Möglichkeiten dich bei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN einzubringen und mitzuentscheiden. Du kannst Delegierte zu Landes- und Bundesparteitagen wählen, du kannst bei Wahlen zu Parteiämtern auf Orts- und Kreisebene mitentscheiden, du kannst an Urabstimmungen z.B. über die Spitzenkandidaten teilnehmen. Und natürlich kannst du auch selbst antreten! Zudem kannst du Anträge auf Versammlungen und Parteitagen stellen oder unterstützen und damit die Inhalte unserer Partei mitbestimmen.
Und so geht's:
einfach hier online Mitglied werden:
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich am Netto-Einkommen. Er beträgt monatlich 1% des Nettoeinkommens nach eigener Angabe (ohne Einkommensnachweis). Der Beitrag wird quartalsweise eingezogen. Vergünstigungen gibt es für Schüler:innen, Studierende, sowie für Menschen, die sich (auch vorübergehend) diesen Mindestbeitrag nicht leisten können, auf Antrag.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Bitte beachtet, dass Mitgliedsbeiträge als Spenden zählen. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Das heißt, man bekommt in der Regel die Hälfte vom Finanzamt zurückerstattet!
Unsere politische Arbeit kostet Geld: für Veranstaltungen, für Informationsmaterial, für Wahlkampf. Damit treiben wir unsere politischen Ziele voran: Energiewende, Verkehrswende, grünes Wirtschaften, gute Bildung und eine weltoffene Gesellschaft. Und zwar vor Ort in den Gemeinden, Städten, im Kreis und in der Region.
Wenn Sie uns unterstützen wollen, sind wir für jede Spende dankbar!
Unsere Bankverbindung:
Volksbank Kirchheim-Nürtingen
BIC: GENODES1NUE
IBAN: DE06612901200503637009
Um Rückfragen zu vermeiden, geben Sie im Betreff des Überweisungsformulars bitte unbedingt "SPENDE für politische Zwecke " an. Spender erhalten meist im Mai des Folgejahres selbstverständlich automatisch eine Spendenbescheinigung. Dazu müssen uns allerdings der vollständige Namen und die Adresse bekannt sein: Bitte auf dem Überweisungsträger vermerken oder parallel die Informationen an unsere Kreisgeschäftsstelle mitteilen.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen (= Privatspenden) beschränkt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Dass heißt man bekommt in der Regel die Hälfte vom Finanzamt zurückerstattet!
Privatspenden
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.