Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt - vor allem dort, wo Wohnraum knapp ist. Sie gilt aktuell in 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg. Damit ist gut ein Drittel der Bevölkerung im Land betroffen. Auch Esslingen gehört zu den Kommunen, in denen bezahlbarer Wohnraum sehr knapp ist. Der private Markt regelt es nicht von alleine - deshalb stehe ich hinter der Entscheidung, die Mietpreisbremse zu verlängern, damit die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses weiterhin die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen darf (außer bei Neubauten und nach Modernisierungen). Die entsprechende Landesverordnung würde sonst Ende Juni auslaufen. Die Ermächtigungsgrundlage des Bundes für eine solche Landesverordnung reicht bis Jahresende. Das Landeskabinett hat nun beschlossen, diese Frist voll auszuschöpfen und hat die Verordnung zur Verbändeanhörung freigegeben.
Ebenfalls um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden sollen die Regelungen zur Kappungsgrenze sowie zur Kündigungssperrfrist. Denn in Baden-Württemberg haben wir schärfere Regeln für Vermieter: Die dürfen innerhalb von drei Jahren um maximal 15 (statt bundesweit 20) Prozent angehoben werden, sofern sie dann nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mieter in The LÄND sind auch für 5 Jahre nach Eigentümerwechsel ihrer Mietwohnung vor einer Eigenbedarfskündigung der neuen Eigentümer geschützt (die Bundesregelung sieht nur 3 Jahre vor).
Nach der vierwöchigen Anhörung muss ein erneuter Kabinettsbeschluss erfolgen, dann kann die Verlängerung bis zum Jahresende 2025 in Kraft treten. Gleichzeitig strengen wir uns weiter an, dass zeitnah neuer Wohnraum gebaut werden kann – mehr dazu im Artikel zur Wohnraumoffensive.
Text: Andrea Lindlohr MdL