Mit diesem "Sofortprogramm 2024" stellt das Land den Kommunen allein im Jahr 2024 zusätzliche Mittel im Umfang von 579 Mio. Euro zur Verfügung und beweist damit eindrucksvoll einmal mehr, dass es an der Seite seiner Kommunen steht.
- Weitergabe der Bundesmittel für Geflüchtete
Das Land gibt die Bundesmittel für Geflüchtete für das Jahr 2024 in Höhe von 229 Mio. Euro entsprechend dem bisherigen Vorgehen bei den Bundesmitteln für Geflüchtete vollständig an die Kommunen weiter.
Die Auszahlung soll zeitnah auf Basis eines von den kommunalen Landesverbänden noch zu benennenden Verteilschlüssels an die Kommunen erfolgen.
- Schließung der Förderlücke im Bereich "Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter"
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) stufenweise ab dem 1. August 2026 eingeführt. Mit der damit verbundenen Änderung des § 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Um die Länder und Kommunen bei der Gewährleistung dieses Anspruchs zu unterstützen, hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet und stellt über dieses Sondervermögen Finanzhilfen in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Hiervon gewährte der Bund den Ländern in einem ersten Schritt Finanzhilfen in Höhe von 750 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter“ von 2020 bis Ende 2022.
Das zweite Investitionsprogramm in Höhe von 2,75 Milliarden Euro soll den Ganztagsausbau unterstützen und weiter voranbringen. Diese Finanzhilfen des Bundes werden trägerneutral für zusätzliche investive Maßnahmen zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt.
Für Baden-Württemberg stehen 358.616.775 Euro gemäß § 5 Absatz 1 Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) zur Verfügung.
Das Ganztagsfinanzhilfegesetz und die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau werden in Länderprogrammen umgesetzt. In Baden-Württemberg ergeben sich die Einzelheiten der Förderung aus der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 22. März 2024.
Bereits nach Antragsstart am 22. April 2024 wurde deutlich, dass die für Baden-Württemberg bereitstehenden Bundesmittel bei Weitem nicht ausreichen werden.
Auf Basis der Förderanträge im Investitionsprogramm Ganztagsausbau, die bei den Regierungspräsidien vorliegen, zeichnet sich nach Abzug der Bundesmittel in Höhe von rund 358,6 Mio. Euro derzeit eine Deckungslücke von bis zu 861,3 Mio. Euro ab, wenn alle beantragen Maßnahmen die angestrebte Förderung in Höhe von 70 % erhalten sollen.
Zur Schließung dieser Deckungslücke stellt das Land beginnend mit einer ersten Tranche im Jahr 2024 in Höhe von ca. 200 Mio. Euro und in den folgenden fünf Jahren jährliche Tranchen in Höhe von insgesamt 661,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Mittelaufteilung soll in folgenden Tranchen erfolgen
HHJahr
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2024
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2025
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2026
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2027
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2028
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2029
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Mio.
Euro
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ca.
200,0
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ca. 75,0
|
ca. 75,0
|
200,0
|
200,0
|
111,3
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Für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 werden die Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 350 Mio. Euro sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 75 Mio. Euro für das Jahr 2025 mit Fälligkeit im Jahr 2026 gegen Deckung durch Entnahme aus der Rücklage für Haushaltsrisiken bereitgestellt. Bei der Rücklagenentnahme 2024 ist die Übertragbarkeit nach 2025 vorgesehen, da vorrangig die Bundesmittel ausgeschöpft werden sollen.
Die Tranchen für 2027 bis 2029 sind bereits durch die Verpflichtungsermächtigung im Regierungsentwurf zum Haushalt 2025/2026 abgesichert.
- Unterstützung der Krankenhäuser
Zur Abmilderung der äußerst herausfordernden finanziellen Situation der nach dem Landeskrankenhausgesetz förderfähigen Krankenhäuser wird das Land diese Krankenhäuser in den Jahren 2024 und 2025 im Investitionsbereich jeweils mit 150 Mio. Euro aus originären Landesmitteln unterstützen.
Schwerpunkt der Krankenhaus-Soforthilfeprogramme 2024 und 2025 sollen sowohl bereits getätigte Investitionen als auch investive Digitalisierungsmaßnahmen sein.
Die Krankenhäuser sehen sich aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und den damit verbundenen massiven Kostensteigerungen erheblichen finanziellen Mehrbelastungen gegenüber, die trotz Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschlägen des Bundes sowie Landeshilfen nicht ausreichend abgefedert werden konnten. Es bedarf deshalb landesspezifischer Stabilisierungsmaßnahmen, um eine flächendeckende und gute Krankenhausversorgung auch in Zukunft sicherzustellen. Die erheblichen Kostensteigerungen zeigen sich insbesondere im Bereich der Baupreise und gestiegenen Bauzinsen sowie der digitalen Transformation und gestiegener Anforderungen aufgrund von Cyberkriminalität.
Die digitale Transformation führt zu einem erheblichen nachfrageinduzierten Kostenanstieg in den Bereichen Hard- und Software sowie Beratungsdienstleistungen. Diese Situation wird dadurch verschärft, dass sich der Markt für IT-basierte Healthcare-Lösungen auf wenige Anbieter konzentriert, die eine gewisse Preissetzungsmacht ausüben dürften (z. B. für Krankenhausinformationssysteme).
Fokussiert auf den IT-Sektor zeigt der Preistrend in den letzten Jahren stark nach oben. So sind die Preise für Software und Softwarelizenzen im 2. Quartal 2024 um 4,7 Prozent, bei Softwareentwicklung und -programmierung um 6,6 Prozent, IT-Beratung und Support um 6,4 Prozent sowie für Datenverarbeitung und Hosting um 6,0 Prozent gegenüber dem Jahr 2021 angestiegen.
Diese Preisanstiege stellen zusammen mit Lieferkettenproblemen und Fachkräftemangel die Kliniken im Land vor große Herausforderungen und führen zu einer Verschärfung der finanziellen Lage insbesondere auch in Bezug auf Investitionen.
Weitere finanzielle Herausforderungen stellen die zunehmenden Cyberangriffe und die damit verbundene notwendige Absicherung vor derartigen Angriffen dar. Allein die KRITIS-Häuser (mind. 30.000 vollstationäre Behandlungsfälle pro Jahr) sahen sich seit 2022 rund 60 informationstechnischen Angriffen gegenüber (Drucksache 20/10907). Laut Einschätzung des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) ist aufgrund der Digitalisierung im Gesundheitswesen die Bedrohungslage sehr hoch. Um wirtschaftlichen Schäden entgegenzuwirken, sind Maßnahmen zwingend notwendig.
Insgesamt ergeben sich Mehrkosten in Höhe von bis zu jeweils 187,5 Mio. Euro in 2024 und 2025. Es können maximal 80 Prozent der Mehrkosten aus der Rücklage für Haushaltsrisiken nach den Regelungen des Ministeriums für Finanzen erstattet werden, insoweit sollen über die Rücklagenentnahme ausgleichsfähige Mehrbelastungen in Höhe von bis zu 150 Mio. Euro in 2024 und 2025 erstatten werden.
Text: Andreas Schwarz MdL
Foto: Jürgen Kleih