Die Fördersätze für die Schulsozialarbeit bleiben stabil und Kürzungen waren und sind nicht geplant.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen seit vielen Jahren in erheblichem Umfang. Für das laufende Haushaltsjahr stehen hierfür fast 45 Millionen Euro zur Verfügung – so viel wie noch nie. Im Vergleich zu 2012 hat sich dieser Betrag sogar verdreifacht. Damit ist das Land für die Kommunen ein verlässlicher Partner, um Stellen für Schulsozialarbeit aufzubauen und dauerhaft abzusichern.
Aktuell profitieren bereits rund 80 Prozent aller öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg von dieser Förderung. Bemerkenswert ist, dass der entsprechende Landeshaushaltstitel bislang nicht ausgeschöpft wurde, obwohl alle fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge bewilligt wurden. Das bedeutet: Es bestehen weiterhin Möglichkeiten für zusätzliche Stellen, sofern Kommunen weitere Anträge stellen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage klar geregelter Fördergrundsätze. Diese wurden für das Schuljahr 2025/2026 bereits verlängert. Damit bleibt die bisherige Förderpraxis bestehen, eine Kürzung ist weder vorgesehen noch geplant. Für das darauffolgende Schuljahr 2026/2027 ist die Verlängerung dieser Förderpraxis ebenfalls vorgesehen. Besonders wichtig: Für alle bereits geförderten Stellen gilt ein ausdrücklicher Bestandsschutz.
In Prüfung ist derzeit lediglich, wie die bislang nicht abgerufenen Haushaltsmittel künftig noch flexibler eingesetzt werden können. Diskutiert wird zum Beispiel, Schulträgern mehr Spielraum über Budgets vor Ort einzuräumen, um passgenaue Lösungen für ihre Schulen zu ermöglichen.
Für die Kommunen bedeutet dies: Eine gesicherte Finanzierung und verlässliche Planungssicherheit für die kommenden Schuljahre. Damit können Haushaltsentscheidungen für die Jahre 2026/2027 ohne Einschränkungen getroffen werden.