Angesichts der zunehmenden häuslichen Gewalt gegen Mädchen und Frauen sollen potenzielle Opfer künftig besser geschützt werden. Nach Angaben des Innenministeriums sind im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg 18.538 Mädchen und Frauen von Partnern, Ex-Partnern oder Verwandten misshandelt worden. Im Schnitt sind das mehr als 50 pro Tag – und das ist nur die bekannte Zahl. Das ist furchtbar. Wir wollen den Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern! Dafür haben wir mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf aller demokratischen Fraktionen das Polizeigesetz geändert. Der baden-württembergische Landtag hat beschlossen, das Polizeigesetz zu verschärfen und Fußfesseln als Schutzmaßnahme auch außerhalb von Terrorfällen zu ermöglichen. Bislang hatte das Gesetz den Einsatz elektronischer Fußfesseln ausschließlich erlaubt, um Straftaten von Terroristen zu verhindern.
Dadurch wird die Polizei
• die Möglichkeit bekommen, bei Gericht die Anordnung einer elektronischen Fußfessel zu beantragen;
• eine Person, bei der die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie wieder zum Täter wird, zur Teilnahme an einer Beratung verpflichten können;
• zur Durchführung institutionsübergreifender Fallkonferenzen Daten übermitteln können, um unter Beteiligung aller relevanten Akteure noch effektiver Schutzkonzepte für die betroffene Frau erarbeiten zu können.
Wir wollen, dass der Einsatz nach richterlichem Beschluss nun auch bei konkreten Gefahren durch Gewalttaten, Sexualdelikte oder Stalking möglich wird – etwa bei Tätern mit Kontakt- und Annäherungsverbot, die sich dennoch ihren Opfern nähern. Betroffene sollen über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn sich der potenzielle Täter nähert. Sie können sich in Sicherheit bringen, während die Polizei automatisch alarmiert wird.
Text: Andrea Lindlohr MdL und Andreas Schwarz MdL
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