Viele Städte und Gemeinden in Deutschland – auch in Baden-Württemberg – stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Trotz wachsender Aufgaben in Bereichen wie Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung oder sozialer Daseinsvorsorge reichen die vorhandenen Einnahmen aus Steuern und Gebühren oft nicht mehr aus. Das hat spürbare Folgen: Investitionen bleiben aus, Projekte werden verschoben, Leistungen eingeschränkt.
Zwar erhalten die Kommunen in Baden-Württemberg über den sogenannten kommunalen Finanzausgleich rund 23 % der gemeinschaftlichen Steuereinnahmen. Aber: Die Bundesländer selbst haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten, eigene Steuern zu erheben – der Bund hingegen verfügt über weit größere finanzielle Spielräume. Die Hauptlast liegt damit bei ihm.
Das Grundgesetz bietet einen Weg, die Finanzverteilung anzupassen: Wenn sich das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund und Ländern (und ihren Kommunen) erheblich verschiebt, kann laut Artikel 106 Absatz 4 GG die Verteilung der Umsatzsteuer neu geregelt werden. Genau das ist inzwischen der Fall.
- Kommunen tragen große Verantwortung: Fast 38 % aller öffentlichen Investitionen wurden 2023 von den Gemeinden geleistet – mehr als von Bund oder Ländern.
- Riesiger Investitionsstau: Eine aktuelle Analyse zeigt, dass Deutschland insgesamt rund eine Billion Euro in der öffentlichen Infrastruktur fehlen – der größte Nachholbedarf liegt bei den Kommunen.
- Sondermittel reichen nicht aus: Auch bereitgestellte Sondervermögen helfen nur begrenzt, da sie das Grundproblem der unzureichenden finanziellen Ausstattung nicht lösen.
- Ungerechte Steuerverteilung: 2022 erhielten die Gemeinden nur 2,8 % der Umsatzsteuer – obwohl sie zahlreiche Aufgaben vor Ort umsetzen müssen.
Wie kann eine gerechtere Verteilung aussehen?
- Kurzfristig soll der Umsatzsteueranteil der Kommunen erhöht werden, damit sie wieder handlungsfähig werden.
- Mittelfristig braucht es eine Neuverteilung der gemeinsamen Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
- Zudem sollen Investitionsmittel aus dem Sondervermögen direkt und ohne bürokratische Umwege an die Kommunen weitergegeben werden.
Fazit
Ob funktionierende Schulen, intakte Straßen, schnelles Internet oder soziale Einrichtungen: Kommunale Leistungen betreffen den Alltag der Bürgerinnen und Bürger ganz unmittelbar. Nur mit einer gerechteren Finanzverteilung kann sichergestellt werden, dass Städte und Gemeinden auch künftig handlungsfähig bleiben – für eine lebenswerte, zukunftsfähige Gesellschaft vor Ort.
Text: Andreas Schwarz MdL