Am Dienstag, den 27. Mai 2025, fand auf Einladung von Andreas Schwarz eine gut besuchte digitale Informationsveranstaltung zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg statt.
Viele Teilnehmende – darunter Bürgermeisterinnen, Gemeinderätinnen sowie interessierte Bürger*innen – informierten sich aus erster Hand über das neue Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg, das seit dem 1. Januar 2025 gilt.
Das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell wurde speziell für Baden-Württemberg entwickelt und zeichnet sich durch seine Transparenz, Einfachheit und Bürokratiearmut aus.
Eine drängende Frage, die alle interessiert: Warum musste die Grundsteuer reformiert werden? Die Antwort dazu ist nachvollziehbar:
Die Grundsteuer war in der vergangenen Version ungerecht und das Bundesverfassungsgericht hat einen Zeitrahmen vorgegeben, in dem das Gesetz reformiert werden musste. Es wurde lange Zeit nicht angepackt, da solche Änderungen gewaltige Kraftanstrengungen für Länder und Kommunen bedeuten.
Gisela Splett, Staatssekretärin im Finanzministerium BW, erläuterte die zentralen Eckpunkte des Landesmodells und stellte sich gemeinsam mit Andreas Schwarz den Fragen der Teilnehmenden.
Thematisiert wurden unter anderem die Bewertungssystematik, Auswirkungen für Kommunen sowie praktische Fragen zur Umsetzung.
Die Veranstaltung zeigte einmal mehr, wie wichtig der direkte Austausch zwischen Landespolitik und kommunaler Ebene ist – insbesondere bei einem so weitreichenden Thema wie der Grundsteuerreform.
Text: Büro Andreas Schwarz MdL