Jugend- und Gesundheitsschutz stehen im Mittelpunkt einer neuen Drogenpolitik
Seit dieser Woche ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Mit ihm stärken wir den Gesundheits- und Jugendschutz und dämmen den Schwarzmarkt ein. Erwachsene Menschen werden nicht länger kriminalisiert. Das entlastet die Polizei sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die wichtigsten Regeln im Überblick: Cannabis wird legalisiert. Erwachsene Menschen dürfen künftig pro Person zu Hause straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und bis zu drei Pflanzen im Eigenanbau anbauen. Außerhalb der Wohnung können 25 Gramm Cannabis transportiert werden. Ältere Verurteilungen, die gemäß den Bestimmungen des neuen Cannabisgesetzes nicht strafbar wären, können nach einem Antrag aus dem Bundeszentralregister entfernt werden. Noch laufende Strafverfahren werden beendet. Anbauvereinigungen (auch Clubs genannt) können künftig Cannabis anbauen und an ihre erwachsenen Mitglieder abgeben. Auch Samen und Pflanzen dürfen dann an Mitglieder abgegeben werden. Für die Abgabe gelten Höchstgrenzen von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehungsweise sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat. Für Erwachsene unter 21 Jahren gelten abgesenkte THC-Grenzen und Abgabemengen. Verbraucher-, Gesundheits- und Jugendschutz werden streng kontrolliert. Der Zugang für Jugendliche wird erschwert. Kinder und Jugendliche dürfen die kontrollierten Abgabestellen nicht betreten. Nur Personen über 18 Jahren haben dort Zutritt. Die kontrollierte Abgabe wird langfristig den Schwarzmarkt reduzieren. Die Legalisierung wird dazu beitragen, die Informationslage zu verbessern und damit die Aufklärung über das Thema unterstützen. Prävention und Hilfsangebote können gestärkt werden. Der Konsum von Cannabis ist seit Jahrzehnten eine gesellschaftliche Realität. Das Ziel, Menschen von einem Konsum von Cannabis abzubringen, wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht. Im Gegenteil: Trotz eines rigiden Verbots konsumieren immer mehr Menschen in Deutschland Cannabis. Eine vor allem ideologisch motivierte Verbotspolitik hat dies ignoriert und gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme verursacht. Es ist ein illegaler Schwarzmarkt entstanden, auf dem weder Jugend- noch Gesundheits- oder Verbraucherschutz gelten und von dem vor allem die organisierte Kriminalität profitierte. Gleichzeitig wurden viele Personen kriminalisiert, nur weil sie Cannabis konsumieren. Dabei sind Repressionen gerade für diejenigen problematisch, die aufgrund ihres Konsumverhaltens am dringendsten Unterstützung benötigen. Verschiedene Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses erhielten im Bundesrat nicht die nötige Mehrheit von 35 Stimmen. Damit konnte das Gesetz, wie vom Bundestag beschlossen, am 1. April in Kraft treten. Die Regelungen für die Anbauvereinigungen treten, wie vorgesehen, am 1. Juli 2024 in Kraft. Letzteres gibt den Ländern mehr Zeit, sich auf die Umsetzung dieses Gesetzes vorzubereiten. Berechtigte Bedenken im Länderkreis über eine rechtzeitige Umsetzung des rückwirkenden Straferlasses, wie sie auch Baden-Württemberg vorgebracht hat, nehmen wir sehr ernst. Die Bundesregierung hat dazu eine Protokollerklärung abgegeben und wird das entsprechend unterstützen.
Text: Sebastian Schäfer MdB