Der Bundestag hat vergangene Woche das Gesetz zur Freigabe von Cannabis beschlossen. Dabei wurden in Verhandlungen wurden viele Verbesserungen zum ursprünglichen Entwurf erreicht. Die ideologische motivierte Verbotspolitik der letzten Jahrzehnte ist gescheitert: Der Konsum von Cannabis ist eine gesellschaftliche Realität.
Den daraus resultierenden Problemen, wie dem illegalen Schwarzmarkt, fehlendem Jugendschutz oder der grundlosen Kriminalisierung von erwachsenen Konsumenten, begegnen wir nun mit einer neuen gesetzlichen Regelung. Dadurch stärken wir den Gesundheits- und Jugendschutz, dämmen den Schwarzmarkt ein und entlasten die Polizei und Justiz. Die Aufklärung über das Thema wird verbessert und Prävention und Hilfsangebote können gestärkt werden.
Doch was sieht das Gesetz genau vor? Erwachsene dürfen demnach bis zu 50 Gramm Cannabis und bis zu drei Pflanzen besitzen. Anbauvereinigungen können zukünftig Cannabis, Samen und Pflanzen produzieren und an ihre volljährigen Mitglieder abgeben, wobei für Erwachsene unter 21 Jahren abgesenkte THC-Grenzen und Abgabemengen gelten. Der Verbraucher-, Gesundheits- und Jugendschutz wird streng kontrolliert und die geregelte Abgabe wird langfristig den Schwarzmarkt reduzieren.
Ende März muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Wenn der Bundesrat zustimmt, gelten ab April 2024 die Regelungen zur Entkriminalisierung und dem Eigenanbau. Die Regelungen zu Anbauvereinigungen sollen ab Juli 2024 in Kraft treten. Zusätzlich ist ein weiterer Gesetzentwurf geplant, der befristete Modellprojekte zur kommerziellen Abgabe von Cannabis ermöglicht.
Mehr Informationen zu dem Thema und den neuen Regelungen finden ihr hier:
https://www.gruene-bundestag.de/themen/drogen-sucht/cannabisgesetz-beschlossen
Text: Dr. Sebastian Schäfer MdB