Mit neuen Konzepten zu mehr Bildungserfolg: Unsere Bildungsreformen werden nun als Änderung des Schulgesetzes im Landtag beraten.
Nach der Anhörungsphase, in der u.a. Verbände das neue Schulgesetz kommentieren konnten, wurde dieses überarbeitet und ist nun in seiner neuen Form im Kabinett beschlossen worden. Die Beratungen im Landtag werden im Dezember und Januar sein.
Der Schwerpunkt der Reformen liegt dabei auf den frühen Jahren: Es beginnt bereits ab dem nächsten Schuljahr mit „SprachFit“ schon vor der Einschulung ein verbindliches, intensives Sprachtraining in der Kita für alle Kinder, die im Rahmen der Einschulungsuntersuchung einen entsprechenden Förderbedarf aufweisen. Ab dem Schuljahr 2026/27 werden Juniorklassen an den Grundschulen eingerichtet, in denen Kinder, die noch nicht in die 1. Klasse können, auf die Grundschule vorbereitet werden. Die durchgängige Sprachförderung an den Grundschulen begann schon im laufenden Schuljahr und wird mit dem Schuljahr 2027/28 alle Grundschulen umfassen.
Ebenfalls beschlossen ist das neue neunjährige Gymnasium, das ab dem Schuljahr 2025/2026 aufwachsend als Regelform eingeführt wird (G8-Züge bleiben möglich). Dabei werden zahlreiche Innovationen eingeführt, auch für die weiteren Schulformen. Diese sollen die Basiskompetenzen und die MINT-Fächer (zum Beispiel mit dem neuen Pflichtfach Medienbildung und Informatik) fördern, genauso aber auch Demokratiebildung, Mentoring und berufliche Orientierung.
Zusätzlich wird ab nächstem Schuljahr eine verbindlichere Grundschulempfehlung eingeführt. Die Regel „2 aus 3“ bedeutet, dass in Zukunft neben dem Wunsch der Eltern entweder die Einschätzung der Lehrkräfte auf Grundlage der schulischen Leistungen oder – alternativ – die Ergebnisse im landesweiten Kompetenztest „Kompass 4“ ausschlaggebend sind.
Text: Andrea Lindlohr MdL und Andreas Schwarz MdL