Das Volksbegehren hat zum Ziel, die Zahl der Wahlkreise – und damit die der Direktmandate – für den Landtag von aktuell 70 auf 38 zu reduzieren. Dieses Vorhaben lehnen wir Landtagsgrüne klar ab.
Wir stehen für eine bürgernahe Politik, in der sich die Abgeordneten für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in ihren Wahlkreisen einsetzen. Wir Grünen wollen nahbare Wahlkreisabgeordnete, denn sie bringen die Belange vor Ort ins Parlament ein. Eine derartige Reduktion der Wahlkreise und damit des Elements des Persönlichkeitswahlrechts wäre – wie auch das Innenministerium entschieden hat – schlichtweg verfassungswidrig.
Mit der Reform des Landtagswahlrechts haben wir im vergangenen Jahr die Weichen dafür gestellt, dass der Landtag die baden-württembergische Gesellschaft künftig besser repräsentieren kann. Ab der nächsten Landtagswahl dürfen junge Menschen bereits ab 16 Jahren mitstimmen. Außerdem führen wir, analog zum Bundestag, das Zwei-Stimmen-Wahlrecht ein. Dabei können Parteien ihre Kandidatinnen und Kandidaten selbst auf Landeslisten aufstellen. Auf diese Weise haben sie mehr Einfluss darauf, wer vorne um einen Sitz im Parlament mitspielen kann. Gleichzeitig bekommen dadurch auch die Bürgerinnen und Bürger mehr Wahloptionen als bisher.
Die Entstehung von Überhangmandaten ist ein komplexer Prozess, der von vielen Faktoren abhängt, nicht nur vom 2-Stimmen-Wahlrecht. Die Verteilung der Erst- und Zweitstimmen, die Anzahl und Stärke der Parteien im landesweiten Ergebnis und in den verschiedenen Wahlkreisen spielen eine Rolle. Ob der Landtag größer oder kleiner wird, hängt daher vom Wahlausgang ab. Das Wahlrecht führt nicht per se zu einer Vergrößerung, zumal sich die Zahl der Überhangmandate auch dadurch reduziert, dass landesweit ausgeglichen wird und nicht in jedem Regierungsbezirk.
Statement zum Volksbegehren „Landtag verkleinern":
- Ja, wir Grünen wollen 70 Wahlkreise behalten wg. Bürgernähe, Politik des Gehörtwerdens.
- Nein, der Landtag wird durchs neue Wahlrecht nicht aufgebläht.
- Und ja, der ganze Prozess ist völlig korrekt und ohne Tricks, die FDP trägt hier viel zu dick auf.
Einschätzung des Volksbegehrens:
- Das Volksbegehren hat zum Ziel, die Zahl der Wahlkreise – und damit die der Direktmandate – für den Landtag von aktuell 70 auf 38 zu reduzieren. Dieses Vorhaben lehnen wir Landtagsgrüne klar ab.
- Wir stehen für eine bürgernahe Politik, in der sich die Abgeordneten für die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in ihren Wahlkreisen einsetzen. Wir Grünen wollen nahbare Wahlkreisabgeordnete, denn sie bringen die Belange vor Ort ins Parlament eine derartige Reduktion der Wahlkreise und damit des Elements des Persönlichkeitswahlrechts wäre – wie auch das Innenministerium entschieden hat – schlichtweg verfassungswidrig. (Die Verfassung sieht eine Persönlichkeitswahl vor, die mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbunden ist. Bei nur 30 persönlich gewählten MdL wäre das nicht mehr der Fall).
- Reform des Landtagswahlrechts: Wir führen, analog zum Bundestag, das Zwei-Stimmen-Wahlrecht ein. Dabei können Parteien ihre Kandidatinnen und Kandidaten selbst auf Landeslisten aufstellen. Auf diese Weise haben sie mehr Einfluss darauf, wer vorne um einen Sitz im Parlament mitspielen kann. Gleichzeitig bekommen dadurch auch die Bürgerinnen und Bürger mehr Wahloptionen als bisher.
- Die Entstehung von Überhangmandaten ist ein komplexer Prozess, der von vielen Faktoren abhängt, nicht nur vom 2-Stimmen-Wahlrecht. Die Verteilung der Erst- und Zweitstimmen, die Anzahl und Stärke der Parteien im landesweiten Ergebnis und in den verschiedenen Wahlkreisen spielen eine Rolle. Ob der Landtag größer oder kleiner wird, hängt daher vom Wahlausgang ab. Das Wahlrecht führt nicht per se zu einer Vergrößerung, zumal sich die Zahl der Überhangmandate auch dadurch reduziert, dass landesweit ausgeglichen wird und nicht in jedem Regierungsbezirk.
Warum lehnen wir Grüne es ab, die Zahl der Wahlkreise fast zu halbieren?
Damit beschritten wir den falschen Weg – weg von der Politik des Gehörtwerdens, weg von der Bürgernähe.
Der Grund lässt sich schlicht aus den Zahlen ableiten: Aktuell umfasst ein Landtagswahlkreis im Schnitt rund 158.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im historischen Vergleich ist das schon ein Höchstwert, denn bei der ersten baden-württembergischen Landtagswahl umfasste ein Wahlkreis nur 95.000 Einwohner.
Eine Verringerung der Wahlkreise von 70 auf 38 würde statt derzeit 158.000 künftig rund 300.000 Menschen pro Wahlkreis bedeuten. Ein Wahlkreisabgeordneter wäre dann für fast doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger zuständig, für die er oder sie vor Ort ansprechbar sein soll und für deren Interessen er oder sie sich in der Landeshauptstadt stark macht.
Die Formel ist ganz einfach: Weniger Wahlkreise, das bedeutet weniger Bürgernähe. Das ist mit uns Landtagsgrünen nicht zu machen.
Text: Andreas Schwarz MdL, Fraktionsvorsitzender